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Finanzielle Leistungen
Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.
Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.
Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt beim GKV- Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen und die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für besondere Medikamente oder Sehhilfen.
Typ der ambulanten
Zusatzversicherung
GKV-Ergänzung
Kostenerstattung Heilpraktiker
Zusatztarif
Keine
Krankentagegeld pro Tag
0 Euro
10 Euro
20 Euro
30 Euro
40 Euro
50 Euro
60 Euro
70 Euro
80 Euro
90 Euro
100 Euro
Krankentagegeld ab
1. Tag
8. Tag
15. Tag
21. Tag
29. Tag
43. Tag
92. Tag
Krankenhaustagegeld pro Tag
0 Euro
10 Euro
20 Euro
30 Euro
40 Euro
50 Euro
60 Euro
70 Euro
80 Euro
90 Euro
100 Euro
Zusatzleistungen
Gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle können Sie sich durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.
Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr.
Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).
Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).
Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Mindesterstattung von Zahnersatz
50% GKV-Restkosten
30% GKV-Restkosten
20% GKV-Restkosten
Ergänzung für Brillen & Kontaktlinsen
Ja
Nein
privatärztliche Behandlung
Ja
Nein
Unterbringung im Krankenhaus
1-Bettzimmer
2-Bettzimmer
Mehrbettzimmer
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