Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.
Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern. Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).
Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag). Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.