Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen. Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.
Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt beim GKV- Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen und die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für besondere Medikamente oder Sehhilfen.